s o z i a l e d i f f e r e n z # Spanien 1978-94
a u s z u g g u t a c h t e n p a u l r. # BRD 1972-95:
... Von prognostischer Bedeutung ist besonders die Höhe der Blutalkoholkonzentration:
Der bei Herrn R. festgestellte Wert von 1,88 Promille ist derart hoch, daß
er nur von Personen erreicht werden kann, bei denen folgende zwei Voraussetzungen
zusammentreffen:
a) Außergewöhnlich hohe körperliche Robustheit,
gepaart mit
b) chronischem Alkohohlmißbrauch, d.h. Trinkmengen, die beim Großteil
derartiger Konsumenten zumindest zu psychischer, bei dem geringeren Teil
zu körperlicher und psychischer Alkoholabhängigkeit führen.
Der Geselligkeitstrinker verweigert spätestens bei 1,3 Promille die
Aufnahme weiteren Alkohols, da die negaytiven körperlichen Auswirkungen
der Giftwirkung so in den Vordergrund treten, daß der einzelne sich
nicht mehr überwinden kann oder auch will, weiterzutrinken ...
... Aufgrund der empirischen Belege kann als erwiesen angesehen werden,
daß die Mehrheit der Verurteilten - wenn man auch die rückfälligen
Täter berücksichtigt, die im Dunkelfeld bleiben - nach der jeweils
vorausgegangenen Verurteilung rückfällig wird. D.h., Strafe und
Maßnahme führen bei der Mehrheit der alkoholauffälligen
Kraftfahrer nicht zu der erhofften Trennung von unzulässig hoher Alkoholisierung
und Verkehrsteilnahme. Der wissentschaftliche Kenntnisstand ergibt eine
sachlogisch schlüssige Erklärung, warum Sanktion und Maßnahme
ihre Wirkung in der Regel verfehlen: Betroffener und Gesellschaft verkennen
die essentiellle Bedeutung der regelmäßig vorhandenen pathologischen
Alkoholtoleranz ...
... Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe von Verurteilten ist
zwar kein unwiderrufliches Schiksal, allerdings ein höchst bedeutsamer
Indikator für das in Zukunft von diesem einzelnen zu erwartende Verhalten.
Denn seine Zuordnung zu einer bestimmten Gruppe erfolgt ja auf der Basis
seines persöhnlichen Verhaltens in der Vergagenheit! ...
s o z i a l e i n d i k a t i o n # Griechenland 1990-96